Verschärftes WaffG Schlecht für Cyberpunk LARPs

Schlechte Nachrichten für alle Gegenwarts-, Cyberpunk- und Shadowrun-LARP Projekte, die bisher (sofern sie nicht Nerfguns verwendeten) oft auf halbwegs real aussehenden Spielzeugwaffen oder Softairs zurückgriffen:Das deutsche Waffenrecht ist gerade weiter verschärft worden. Und wie üblich ohne dass das großartig vorher bekannt geworden oder diskutiert worden wäre. Wie generell aktuell alles wo “mehr Sicherheit” und “mehr Kontrolle” draufsteht ja ohne größere öffentliche Beachtung durchgewunken wird.

Hier Auszüge aus der Meldung der dpa:

“Der Bundestag hat das deutsche Waffenrecht abermals verschärft. (…) Die neuen Vorschriften verbieten täuschend echt aussehende Imitate von Waffen und gefährliche Messer.

«Mit der Änderung des Waffengesetzes sorgen wir für mehr Sicherheit in unserem Land und wir wirken Bedrohungssituationen im öffentlichen Raum entgegen», sagte der CDU-Innenexperte Reinhard Grindel, der zusammen mit der SPD-Politikerin Gabriele Fograscher federführend an dem Gesetzeswerk gearbeitet hatte. Grüne und Linke unterstützten das neue Gesetz. Lediglich die FDP sprach dagegen. (…)

Das neue Gesetz verbietet das öffentliche Tragen von Waffenimitaten. Von diesen sogenannten Anscheinswaffen gibt es in Deutschland nach Schätzungen mehrere Millionen. In Notwehrsituation können Polizisten diese Imitate oft nicht von echten Schusswaffen unterscheiden. Das Verbot bezieht auch die meisten der sogenannten Softair-Waffen ein. (…)

Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro bestraft werden. Grindel appellierte an die Eltern, für sinnvolle Freizeitbeschäftigung ihrer Kinder zu sorgen und sie nicht mit Waffenimitaten hantieren zu lassen. «Das ist kein Spielzeug.» (…) Die Polizeigewerkschaften begrüßten die Änderungen grundsätzlich, bezeichneten sie aber als immer noch unzureichend. «Es ist ein Skandal, dass die große Koalition bei ihrer Reform den Aufbau eines bundesweiten Waffenregisters ausklammert. In Deutschland wird inzwischen jede Banane gezählt, aber die Polizei weiß nicht, wie viele legale Waffen es im Land gib», kritisierte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg.”

Fraglich ist natürlich, wo ganz exakt die Grenze zwischen einer “klar als Spielzeug” erkennbaren Waffe und einer Anscheinwaffe im Sinne des Gesetzes verläuft. Hierzu schreibt das Mitglied des Bundestages Sebastian Edathy (SPD) auf Abgeordnetenwatch.de:

“Die konkrete Regelung für die Anscheinwaffen sieht wie folgt aus: Das im Regierungsentwurf vorgesehene Verbot des Führens von Anscheinwaffen in der Öffentlichkeit wird auf alle Waffenattrappen und damit auch auf Kurzwaffen-Imitate (= Pistolen) ausgedehnt und als Ordnungswidrigkeit geahndet. Der Transport muss in verschlossenen Behältnissen erfolgen (z.B. eingeschweißte Verpackung oder eine per Schloss verriegelte Tasche). Erwerb und Besitz bleiben zulässig, das Zeigen in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht. Ausnahmen gelten nur für solche Gegenstände, die nach ihrem Gesamterscheinungsbild erkennbar zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen vorgesehen sind. Ersteres gilt insbesondere, wenn die Imitate die Größe einer tatsächlichen Feuerwaffe um 50 oder mehr Prozent unter- bzw. überschreiten oder neonfarbige Materialien enthalten.

Für LARPer wird nun die Hauptfrage sein, ob der bei Knallplätzchenwaffen vorhandene neonrote Pöppel im Lauf ein ausreichendes Unterscheidungsmerkmal darstellt, oder ob eben Spielzeugwaffen wie die Powerman, Eurocop, James Bond 007 und andere fortan “verboten” (bzw. für den Zweck unseres Spiels nicht mehr nutzbar) sind.

Was mich an der Sache besonders ärgert ist, dass in den Monaten zuvor betreffs Anscheinwaffen im Sinne von Spielzeugwaffen stets gesagt wurde, dass WENN diese auf die “Abschussliste” (ha, ha) kämen es keine Bußgelder geben würde: Die Polizei hätte somit die Möglichkeit “zu realistische” Anscheinwaffen einzusacken, und gut. Und das hätte ich sogar völlig unterstützt – denn so eine Situation kann ja an sich nur dann auftreten, wenn ein besonders blöder Anscheinwaffenbesitzer mit seiner Knallplätzchenwumme irgendwie ungute Aufmerksamkeit erregt hätte.

Das Risiko aber, wegen eines harmlosen Verstoßes 10.000,- Euro zu berappen, dürfte für viele einfach zu groß sein. Egal, wie vorsichtig und rücksichtsvoll sie sind.